Beratung und Antragstellung
Zur Erleichterung der Entscheidung zur Aufnahme in die Werkstatt laden wir Sie gern zu einem Erstkontakt- und Aufnahmegespräch ein (Kontaktformular). Dieses Gespräch führt ein Mitarbeiter des Begleitenden Dienstes vor Ort in der Werkstatt. Hierbei werden die Angebote der Werkstatt vorgestellt und das Anliegen des Interessenten erörtert und vorbesprochen. Im Ergebnis dieses Gespräches kann auch ein Praktikum im gewünschten Bereich verabredet werden.
Für die Aufnahme in eine Werkstatt muss grundsätzlich ein „Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt je nach Zuständigkeit entweder bei der Agentur für Arbeit, beim Rentenversicherungsträger oder beim Sozialamt. Bei der Antragstellung können wir Ihnen eine Unterstützung anbieten.
Die Aufnahme in die Werkstatt kann erst nach Zusage einer Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger erfolgen.

